Schon vor fünf Jahren habe ich auf die Problematik der Wasserprivatisierungen in anderen europäischen Ländern hingewiesen. Während weltweit privatisierte Wasserversorgungen von der öffentlichen Hand wieder zurückgekauft werden, weil eben nicht das von Politikern und Investoren Versprochene eintraf, sondern genau das Gegenteil; steigende Wasserpreise, abnehmende Qualität des Wassers und unzureichende Wartung des Leitungsnetzes. Trotz dieser desaströsen Erfahrungen im nahen Ausland kommt es Mitte Februar 2018 durch eine bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament Zürich zum Entscheid, die Wasserversorgung teilweise zu privatisieren! Weitere Ausführungen im Artikel hier: https://www.workzeitung.ch/2018/04/achtung-wasser-diebe/
Das Wasser ist eine Lebensgrundlage wie die Luft und muss unverkäuflich bleiben. Es ist ein Allgemeingut und die Bevölkerung hat ein Recht auf Wasser und eine sichere Wasserversorgung. Dies kann nur die öffentliche Hand garantieren, alle gegenteiligen Behauptungen sind absichtliche Täuschung und Vorteilnahme zu Gunsten des Geldadels. Das Ansinnen von SVP, FDP, CVP und EDU ist ein Tabubruch in Raten. Im englischen gibt es dafür den Ausdruck ‚Shifting-Baseline-Syndrom‘ und bezeichnet ein Phänomen verzerrter und eingeschränkter Wahrnehmung von Wandel. Parallel zur Veränderung von Umweltbedingungen kommt es dabei zu Verschiebungen und Veränderungen der Referenzpunkte, die der menschlichen Wahrnehmung beim Bemessen von Wandel dienen. Sie werden in kleinen Schritten verschoben – Private dürfen mit dem Trinkwasser keine Gewinne erzielen, nur einen Drittel Aktien halten – weitere Änderungen folgen unmerklich, auch wieder in kleinen Schritten. Weitere Argumente zum Thema hier: https://kreis1-2.spkantonzh.ch/app/uploads/2018/07/Artikel-Ruedi-Lais-zum-Wassergesetz.pdf
Dank der Parteien SP und Grüne des Kantons Zürich ist ein Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung erfolgt am 10. Februar 2019. Im offiziellen Abstimmungsbüchlein beschwichtigt die bürgerliche JA-Lobby: “Die Möglichkeit der Minderheitsbeteiligung privatrechtlicher Unternehmen soll lediglich den Zusammenschluss von gemischten Werkbetrieben der Gemeinden für die Strom- und Wasserversorgung sowie die Abwasserreinigung zu grösseren und effizienteren öffentlichen Aktiengesellschaften ermöglichen.” Warum sollte eine privatwirtschaftliche AG effizienter sein als eine von der öffentlichen Hand betriebene Wasserversorgung, die bis jetzt gut funktioniert hat? Warum soll ein Drittel privatwirtschaftlichen Wirtschaftens an der Effizienz was ändern, wenn doch das Sagen bei der öffentlichen Hand verbleiben soll? Warum gibt es überhaupt schon Entsorgungs-AG’s für Abwasserreinigungen? Warum sollte sich das seit Generationen weise Recht des in öffentlichem Besitz befindlichen Wassers und die Wasserversorgung etc. einer unbedachten Entscheidung anpassen? Vielleicht war das ja das trojanische Pferd, um später an das ‚Tafelsilber‘ Wasser zu gelangen? Die Gemeinwohlverfechter des Kantonsrates sagen hier klar: «Hände weg von unserem Wasser!» Es darf kein Schritt in Richtung Privatisierung dieses überlebenswichtigen Monopolgutes gemacht werden. Die NEIN-Argumente des Referendumskomitees lohnen sich zu lesen, auch wenn sie erst auf Seite 14 im Abstimmungsbüchlein erscheinen. https://wahlen-abstimmungen.zh.ch/internet/justiz_inneres/wahlen-abstimmungen/de/service/shared/aktuelle-abstimmung/2-aktuelle-abstimmung-kantonal/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/2205_1544179949713.spooler.download.1544179487177.pdf/Abstimmungszeitung_10_Februar_2019.pdf
Falls in den Medien noch mit Steuer- und Finanzvorteilen für die Steuerzahler argumentiert wird, verweise ich auf folgenden Auszug: „Sollte sich die britische Entwicklung in Zürich wiederholen, könnte dieser Steuereffekt die Privatisierungserlöse teilweise wegfressen. Vorgesehen ist zwar, dass 51 Prozent des Eigentums in der Hand der Gemeinde bleiben soll. Der Mit-Erwerber eines teilprivatisierten Wasser-Unternehmens könnte dennoch seine Steuerlast erleichtern, indem das Unternehmen hohe Schulden aufnimmt und mit den Schuldzinsen andere Einnahmen kompensiert. Der Kanton verliert dadurch einen Teil dessen, was die Gemeinde mit der Privatisierung gespart hat.“ Ganzer Artikel hier: http://www.batz.ch/2018/10/wassergesetz-geht-die-steuerrechnung-auf/
Was im Kanton Zürich passiert, kann in jedem anderen Kanton auch geschehen. Halten wir die Augen und Ohren offen, damit uns die Lebensgrundlage vom Kapital nicht gestohlen wird. Denn Geld hat kein Gewissen. Es will immer Gewinne optimieren und Verluste vergemeinschaften.